Pflegebedürftige Menschen benötigen viele Hilfestellungen im Alltag, da sie viele normale Tätigkeiten nicht mehr alleine durchführen können. Bei der Pflegebedürftigkeit gibt es verschiedene Stufen, die angeben, welche Hilfestellungen der Betroffene benötigt. In leichten Fällen sind dies einfache Hilfestellungen im Haushalt oder bei den Einkäufen, in schwereren Fällen muss die pflegende Person beispielsweise auch die täglichen Hygienemaßnahmen übernehmen, bei der Nahrungsaufnahme helfen und vieles mehr. Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, besteht entweder die Möglichkeit der häuslichen Pflege oder die pflegebedürftige Person kann stationär in einem Pflegeheim betreut werden.
Vor- und Nachteile der häuslichen Pflege
Wenn eine Pflegebedürftigkeit auftritt, sollte stets im Einzelfall untersucht werden, welche Form der Pflege für die Betroffenen die sinnvollste ist. Dazu sollte zum einen das familiäre Umfeld betrachtet werden und zum anderen die Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die häusliche Pflege wird von der betroffenen Person in der Regel als angenehmer empfunden, da sie so ihr gewohntes Lebensumfeld nicht verlassen muss, sondern weiterhin im Haushalt mit den Familienangehörigen lebt. Jedoch ist in vielen Fällen die häusliche Pflege nicht leicht zu organisieren. Denn um eine Person zu pflegen, ist es notwendig, dass die pflegenden Personen viel Zeit aufbringen. Viele pflegebedürftige Menschen benötigen rund um die Uhr eine Betreuung, sodass es nicht immer möglich ist, diese im familiären Umfeld zu organisieren. Oftmals können nur Familienmitglieder die benötigte Zeit aufbringen, die bereits in Rente sind. Jedoch entsteht so in vielen Fällen ein weiteres Problem. In vielen Fällen sind die Pflegetätigkeiten körperlich sehr anstrengend und ältere Menschen haben dabei oftmals Probleme. In einem Pflegeheim ist eine durchgängige Betreuung garantiert und außerdem wird die Pflege durch speziell für diese Aufgabe ausgebildetes Personal durchgeführt.
Hilfe durch ambulante Pflegedienste
Eine Möglichkeit, die pflegenden Familienangehörigen bei ihren Aufgaben zu unterstützen, stellen ambulante Pflegedienste dar. Diese suchen die Pflegebedürftigen an ihrem Wohnort auf und übernehmen verschiedene Aufgaben. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn körperlich anstrengende Aufgaben anfallen, zu denen die pflegende Person nicht in der Lage ist. Daher machen die ambulanten Pflegedienste in vielen Fällen die häusliche Pflege erst möglich. So können die pflegebedürftigen Menschen auch dann im häuslichen Umfeld leben, wenn ihre Angehörigen alleine nicht dazu in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen.
Die Finanzierung der häuslichen Pflege
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, beantragt die Pflegekasse beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit. Dabei werden verschiedene Stufen zuerkannt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit bezahlt die Pflegekasse einen Pauschalbetrag an die pflegebedürftige Person. Die Verwendung dieses Betrags steht der Person frei. Darüber hinaus können auch die Kosten für die ambulanten Pflegedienste von der Pflegekasse übernommen werden. Dabei finden die Aushandlung der Kosten und die Abrechnung direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse statt. Die betroffene Person erhält die Dienste lediglich als Sachleistung. Für jede Pflegestufe gibt es auch hier eigene Höchstgrenzen, die jedoch deutlich über den Pauschalbeträgen für das Pflegegeld liegen. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer Kombinationsleistung. Dies bedeutet, dass ein Teil der Pflege durch den ambulanten Pflegedienst übernommen wird, der übrige Teil von einem Familienangehörigen. Dabei hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf die Auszahlung des Pflegegeldes in Höhe des nicht verbrauchten Betrags der Sachleistungen. Allerdings zählt hier der prozentuale Anteil. Wenn beispielsweise 70% der Sachleistungen aufgebraucht wurden, werden 30% des Pflegegeldes ausbezahlt, was deutlich weniger ist als der übrige Geldbetrag bei den Sachleistungen. Darüber hinaus stellt die Pflegeversicherung den Betroffenen auch Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel zur Verfügung. Dabei besteht jedoch eine Zuzahlungspflicht durch die Betroffenen.