Zahlreiche verborgene Krankheitsbilder
Entsprechend ihres Selbstverständnisses übernehmen die Krankenkassen keine Kosten für operative Eingriffe, welche ausschließlich auf die ästhetische Vervollkommnung eines grundsätzlich gesunden und unversehrten Körpers abzielen. Die Operation muss vielmehr der Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit dienen. So kennt die plastische Chirurgie (siehe auch Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie) zahlreiche operative Eingriffe, welche der Korrektur angeborener oder durch einen Unfall erlittener Fehlbildungen oder schwerer Entstellungen dienen. Überdies verdeckt so manche ästhetische Problematik ein ernsthaftes Krankheitsbild, welchem ein immenser körperlicher oder seelischer Leidensdruck entwächst.
Hartnäckigkeit lohnt sich
Die Entscheidung über die Kostenübernahme eines ästhetisch-chirurgischen Eingriffs liegt alleine beim Medizinischen Dienst der jeweiligen Krankenkasse. Sie haben im Zweifelsfall zwischen der medizinischen Notwendigkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit einer Maßnahme zu entscheiden. Der behandelnde Chirurg muss in einem Gutachten die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs darlegen, gelegentlich sind auch psychologische Gutachten, welche den seelischen Leidensdruck des Patienten beweisen, erforderlich. Generell gilt: Je häufiger ein Eingriff vorgenommen wird, desto unproblematischer und schneller erfolgt die Kostenübernahme. Doch sollten sich Patienten keinesfalls von einer ersten Absage entmutigen lassen, oftmals sind in diesem Zusammenhang auch einzelne psychotherapeutische Sitzungen lohnend.
Bauch und Busen besonders sensible Zonen
Eine Körperstraffung im Bauch- und Brustbereich zählt zu den häufigsten kosmetischen Eingriffen. Dabei verfolgen gerade Operationen in diesem sensiblen, schmerzhaften Körperbereich oftmals den Zweck, die Gesundheit der Patienten wieder herzustellen. Nach mehreren, rasch aufeinanderfolgenden Schwangerschaften oder einer starken Gewichtsreduktion ist eine Bauchdeckenstraffung häufig unumgänglich. Überhängende Bauchfalten erzeugen durch Reibung schmerzhafte Ekzeme und Entzündungen und damit ein schwerwiegendes Krankheitsbild, welches auf keine alternativen Behandlungsformen anspricht. Auch eine krankhafte, anlagebedingte Fettverteilungsstörung rechtfertigt eine operative Absaugung von Körperfett. Bei diesem Krankheitsbild ist eine starke Konzentration von Körperfett auf wenige Regionen des Körpers verteilt, eine Körperstraffung durch eine herkömmliche Diät, durch ein Fitnesstraining ergänzt, führt in keinem Fall zum gewünschten Ergebnis.
Auch korrigierende Eingriffe an der weiblichen Brust sind oftmals medizinisch notwendig. Eine zu üppige Brust, oftmals auch noch ungleichmäßig verteilt, kann schwere Rückenprobleme sowie Haltungsschäden zur Folge haben. Andererseits übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten eines kosmetischen Brustaufbaus nach einer schweren Tumoroperation oder einer angeborenen Deformation der weiblichen Brust.
Segensreiche Fortschritte in der Gesichtschirurgie

Nicht jede Schönheits-OP wird von den Krankenkassen übernommen
Da der erste Eindruck, den wir uns von unseren Mitmenschen machen, zwangsläufig durch den kurzen Blick ins Gesicht entsteht, gelten Gesuche um Kostenübernahmen, welche ästhetische Eingriffe in dieser Körperregion betreffen, am erfolgversprechendsten.
Angeborene kindliche Fehlbildungen, wie die Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte erzeugen nicht nur bei den Eltern des betroffenen Kindes einen immensen Leidensdruck. Nur durch eine möglichst frühzeitige Operation wird das Kleinkind in die Lage versetzt, festere Nahrung zu sich zu nehmen sowie eine altersgerechte Sprachentwicklung zu vollziehen.
Auch eine Verkrümmung der Nasenscheidewand lässt sich keinesfalls auf die ästhetische Komponente reduzieren. Die Einschränkung der Nasenatmung kann zu Schlafstörungen sowie ernsthaften Atemproblemen führen und, weshalb eine operative Korrektur meist dringend geboten und auch von den Krankenkassen problemlos bezahlt wird.
Auch die operative Behandlung der oft schockierenden Folgen schwerer (Verkehrs-)Unfälle werden von den Krankenkassen meist vorbehaltlos übernommen. Das gleiche gilt für die Korrektur großflächiger Narben, insbesondere wenn der Eingriff dazu beiträgt, die Beweglichkeit einzelner Gliedmaßen wieder herzustellen oder auch Schmerzen oder starken Juckreiz zu beseitigen oder wenigstens zu reduzieren.
Etwas aufwändiger ist es manchmal, die Krankenkassen zur Kostenübernahme der Korrektur eines hängenden Oberlides zu veranlassen. Geht jedoch aus dem ärztlichen Gutachten klar hervor, dass es dem Patienten nicht mehr möglich ist, korrekt zu sehen, werden die Kosten meist vorbehaltlos übernommen, birgt doch dieser Umstand ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko in sich.
Patienten, welche einen großen Leidensdruck verspüren, kann folglich nur geraten werden, hartnäckig zu bleiben und jede nur erhältliche ärztliche Unterstützung anzunehmen.